Glaubwürdigkeit des hl. Alphons von Liguori

1839 wurde Alphons Maria de Liguori heiliggesprochen und über diese ohnehin schon außerordentliche kirchliche Würdigung 1871 noch einmal in einen ganz besonderen Rang erhoben, als er zum Kirchenlehrer ("Doctor ecclesiae") erklärt wurde. 1950 erhob der Papst den hl. Alphons zudem zum Patron der Beichtväter und Moraltheologen.

Auf folgendes wird in fast jeder Ausgabe seiner zahlreichen geistlichen Schriften hingewiesen:

Approbation der sämtlichen Schriften des heiligen Alphons Maria von Liguori.

In der Entscheidung der Congregatio Rituum zu Rom über die Werke des heiligen Alphons von Liguori heißt es nach angestellter Prüfung derselben anlässlich seiner Heiligsprechung:

„Nachdem die hochwürdigen Kardinäle Saluzzo und Caracciolo, Eminenzen, der Congregation einen vollständigen Bericht über die vorstehend genannten, sowohl gedruckten als auch im Manuskript vorhandenen Werke, abgestattet, so entscheidet dieselbe Kongregation, da sich in denselben nichts vorgefunden, was eine Rüge verdient hätte (cum nihil in iis censura dignum repertum fuerit), daß man zu Fernerem fortschreiten könne, wenn es Seiner Heiligkeit, unserm Herrn Pius VII. also gefällt."

Am 14. Mai 1803.

Worin Seine Heiligkeit, nachdem Sie dem von mir, dem unterzeichneten Sekretär, gemachten Bericht vernommen, gnädigst eingewilligt.

Am 18. Mai 1803.

Julius Maria, Cardinal von Somalia,
S.B.C. Praefectus
J. de Carpino
S.B.C. Secretario